Pass- und Meldeamt informiert!
Das Pass- und Meldeamt Königswartha bleibt vom 16.03. – 24.03.2026 geschlossen.
Die Vertretung erfolgt durch das Pass- und Meldeamt in Neschwitz, Frau Koch.
Tel.: 035933/38619 (meldeamt@neschwitz.de)
Öffnungszeiten Neschwitz
Mo. 09.00 – 12.00
Die. 09.00 – 12.00 u. 14.00 – 16.00
Do. 09.00 – 12.00 u. 14.00 – 16.00
Erhöhung Gebühr Personalausweis ab 07.02.2026
Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt.
Die wesentlichen Inhalte der Verordnung sind die Erhöhung der Gebühren des Personalausweises:
- 46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
- 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
Die vorgenannten Änderungen sind nach der Verkündung im BGBl. am 7. Februar 2026 in Kraft getreten.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Bitte achten Sie auf das Ablaufdatum Ihrer Personaldokumente.
Sie werden von uns darauf nicht schriftlich hingewiesen oder erinnert. Die Herstellung eines Personalausweises dauert im Moment ca. 3 Wochen und die eines Reisepasses ca. 4 – 5 Wochen. Gedruckte Passfotos können zur Ausweisbeantragung nicht mehr verwendet werden. Es sind nur noch digitale Bilder zulässig. In unserem Pass- und Meldeamt wurde dafür ein "Fotoautomat" bereitgestellt. Gegen eine Gebühr von 6,00 € erstellen wir Ihnen das Foto direkt vor Ort.
Als Alternative besteht auch die Möglichkeit, über einen mitgebrachten QR-Code (von einem zertifizierten Fotografen) Ihr Foto bei uns einlesen zu lassen.
Wegfall des Widerspruchs gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Zum 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes in Kraft getreten. Mit dieser gesetzlichen Änderung wurde die bisher bestehende Möglichkeit aufgehoben, der Datenübermittlung an die Bundeswehr zu widersprechen.
Bislang konnten Einwohner und Einwohnerinnen bei den Meldebehörden der Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen. Diese Möglichkeit besteht seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr.
Im Zuge der Gesetzesänderung wurde die Aufgabe der Wehrerfassung von den Meldebehörden auf die Bundeswehrverwaltung übertragen. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ist nun berechtigt, zum Zweck der Wehrerfassung Daten von Wehrpflichtigen im automatisierten Abrufverfahren gemäß §§ 34a und 38 des Bundesmeldegesetzes abzurufen und weiterzuverarbeiten.
Alle vor dem 1. Januar 2026 eingegangenen Widersprüche gegen die Datenübermittlung an die Bundeswehr wurden mit diesem Stichtag gelöscht.
Neue Widersprüche oder Anträge auf diese Übermittlungssperre können nicht mehr gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung auf Bundesebene getroffen wurde.