Fortführung des Liegenschaftskatasters
Information zur Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters
Das Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Königswartha, in der Gemarkung Königswartha geändert. Die Offenlegung über die Änderung der Daten nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) erfolgt vom 14.10.2025 bis zum 13.11.2025. Weitere Informationen finden Sie unter www.landkreis-bautzen.de/amtsblatt, elektronisches Amtsblatt 41/2025 vom 08.10.2025.
Das Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Königswartha, in der Gemarkung Oppitz geändert. Die Offenlegung über die Änderung der Daten nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) erfolgt vom 21.10.2025 bis zum 20.11.2025. Weitere Informationen finden Sie unter www.landkreis-bautzen.de/amtsblatt, elektronisches Amtsblatt 42/2025 vom 15.10.2025.
Das Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters in den Gemarkungen Neudorf/Königswartha und Wartha Flur 2 bis Wartha Flur 5 geändert. Die Offenlegung über die Änderung der Daten nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) erfolgt vom 11.11.2025 bis zum 10.12.2025. Weitere Informationen finden Sie unter www.landkreisbautzen.de/amtsblatt, elektronisches Amtsblatt 45/2025 vom 05.11.2025.