Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
An alle Halter von Geflügel (ausgenommen Laufvögel) in einem Risikogebiet
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) Bautzen erlässt an Halter
von Geflügel (ausgenommen Laufvögel) im genannten Gebiet folgende
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung