Sachsenforst informiert!
Sachsenforst informiert:
Weiterhin Gefahr durch Schadinsekten – nutzen Sie das
kommende Halbjahr!
In den vergangenen Jahren kam es durch Sturm, Schneebruch und anhaltend hohe Temperaturen bei geringen Niederschlägen zur Massenvermehrung rindenbrütender Schadinsekten in Fichten- Lärchen und Kiefernbeständen. Bis jetzt konnten noch nicht alle Flächen saniert werden. Mit zunehmenden Tagestemperaturen werden ab April die in der Bodenstreu und bei einem sehr zeitigen Frühlingsbeginn bereits Ende März die unter der Rinde noch stehender Bäume überwinternden Borkenkäfer wieder aktiv. Der Schwärmflug der holzentwertenden Nutzholzborkenkäfer und einiger Arten an Kiefer beginnt unter Umständen noch zeitiger. Durch die Trockenheit der beiden letzten Jahre ist es auch beim Laubholz zu Absterbeerscheinungen und einer Besiedelung durch Schadorganismen gekommen.
Trotz der starken Niederschläge Anfang Februar ist nicht davon auszugehen, dass der Grundwasserspiegel zu Beginn der Vegetationsperiode wieder den Durchschnittswert der vergangenen Jahre erreicht haben wird.
Fichtenbestände
Aufgrund des starken Befalls durch insbesondere Buchdrucker im vergangenen Jahr und der Tatsache, dass nicht alle Flächen entsprechend saniert werden konnten, ist von einer hohen Zahl überwinternder Käfer auszugehen. Bei warm-trockener Witterung im Frühjahr muss deshalb wieder mit starker Schwärmaktivität gerechnet werden. Bei Temperaturen ab etwa 16 °C beginnen die ersten Schwärmaktivitäten, in deren Folge es zu frischem Stehendbefall mit Paarung und Eiablage unter der Rinde kommt. Insbesondere nach Süden ausgerichtete Fichtenränder im Vorjahr geschädigter Flächen werden intensiv vom Buchdrucker angeflogen.
Kiefern, Lärchen, Laubholz
Abhängig vom Witterungsverlauf wird das Schadgeschehen auch bei Kiefern und Lärchen weiter voranschreiten. Bei weiter gering ausfallenden Niederschlagsmengen werden auch Laubhölzer zunehmend durch Trockenheit direkt geschädigt bzw. für andere Schadfaktoren anfällig.
Es bleibt also weiterhin wichtig, das Geschehen aufmerksam zu beobachten und beim Auftreten der bekannten Symptome tätig zu werden. Achten Sie daher auf Einbohrlöcher in der Rinde, auffälligen Harzfluss, Bohrmehl, Spechtabschläge und im Frühjahr auf nicht austreibende Laubbäume.
Maßnahmen, die Sie im kommenden Halbjahr durchführen sollten:
- Verschaffen Sie sich laufend einen Überblick über den aktuellen Zustand Ihrer Waldflächen. Dies sollten Sie im Abstand von zwei bis vier Wochen wiederholen, weil sich der Befall durch die hohe Vermehrungsrate ständig ausdehnt. Z. T. wird ein Befall erst einige Zeit nach der Besiedelung sichtbar.
- Prüfen Sie, wo umgehend gehandelt werden muss, z. B. zum Zweck der Verkehrssicherung/ Gefahrenabwehr, Schutz des eigenen und des benachbarten Waldeigentums.
- Legen Sie eine Reihenfolge fest, wie Sie auf Ihren Waldflächen handeln wollen, z. B. bei
- Waldschutzkontrollen (Schädlingserfassung),
- Entnahme und sofortiger Abtransport aus dem Wald von mit rindenbrütenden Schädlingen befallenen Bäumen oder
- mechanische oder chemische Entseuchung befallener Bäume,
- Holzlagerung, Transport, Holzverkauf,
Zur erforderlichen „sauberen“ Waldwirtschaft gehört nicht das Entfernen von rindenfreien Bäumen, aus denen die Käfer bereits ausgeflogen sind. Diese müssen nur dann gefällt werden, wenn die Verkehrssicherheit bei Belassen nicht gewährleistet ist.
Was soll mit den beräumten Flächen geschehen?
Nehmen Sie die in den letzten Jahren geschädigten Flächen in Augenschein und überlegen Sie, wie Sie damit umgehen möchten.
Bedenken Sie dabei die im Sächsischen Waldgesetz verankerte Wiederaufforstungsverpflichtung. Sind die Flächen klein, so kann man diese auch durchaus sich selbst überlassen, da sich oft genug Naturverjüngung einfindet, insbesondere leichtsamige Baumarten wie Birke und Pappel. Bei größeren Flächen können Sie eine Wiederaufforstung mit standortgerechten Baumarten in Erwägung ziehen. Hierfür können u. U. auch Fördermittel beantragt werden.
Bei der Wiederbewaldung sind in Schutzgebieten die Regelungen nach Naturschutzrecht zu beachten. Die Revierleiterinnen und Revierleiter von Sachsenforst beraten Sie auch zu naturschutzfachlichen Fragestellungen.
Gefährdet sind solche Flächen in den Folgejahren in Abhängigkeit von der begründeten Baumart durch Mäusefraß. Wildverbiss, insbesondere durch Rehwild, ist ein weiteres Problem, weshalb Sie mit dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten Kontakt aufnehmen sollten, um auf angepasste Wildbestandshöhen hinwirken zu können.
Alleine oder gemeinsam?
Prüfen Sie, ob Sie Ihre vorgesehenen Maßnahmen ggf. mit weiteren Waldbesitzern abstimmen oder mit einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Kontakt aufnehmen sollten; gemeinschaftlich lassen sich die Aufgaben besser bewältigen. Sprechen Sie evtl. benötigte Forstunternehmer mit ausreichender Vorlaufzeit an und beauftragen Sie diese früh genug. Prüfen Sie auch, wie Sie Ihren Wald besser auf zukünftige Schadereignisse wie Sturm, Schneebruch, Feuer oder Insektenkalamitäten vorbereiten können. Auch für die anstehende Wiederbewaldung sollte man sich mit den Nachbarn und/oder mit einer Forstbetriebsgemeinschaft abstimmen.
Informationen und Hilfestellungen finden Sie zum Beispiel im Waldbesitzer-Portal unter www.sachsenforst.de . Über die dortige Förstersuche erhalten Sie die Kontaktdaten Ihres Beratungsförsters von Sachsenforst. Bei forstrechtlichen Fragen oder Fragen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln stehen Ihnen die Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung.
Ansprechpartner:
örtlich zuständige Beratungsförster von Sachsenforst (https://www.sbs.sachsen.de/foerstersuche)
oder
Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte